Marketing.de / Dieter Nennen
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Von Dieter Nennen,
vor 1215 Tagen www.nennen.de
Werbung
per Videoclips auf dem Bahnhofsvorplatz im Wiederholungstakt je 100
Sekunden. Allerdings mit Namen und Internetadresse eines
Hauptkonkurrenten auf dem Videoboard trotz vereinbarten
Konkurrenzschutzes. Ein solcher Verstoß kann zu Kündigung und
Schadenersatz wegen beeinträchtigter Werbew ... mehr
Rubriken: Marketing-Werbung
Tags: Werbewirkung, Konkurrenzschutz, Videoboardwerbung, Außenwerbung, Rechtspflichten, Werbeagentur |
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Von Dieter Nennen,
vor 1229 Tagen www.nennen.de
Werbung
per Mail oder SMS ist nur zulässig mit Einwilligung des Empfängers. Ein
Kästchen mit der Möglichkeit, die Einwilligung zu verweigern
(Opt-Out-Erklärung), reicht nicht. Der BGH fordert ein bewusstes
Einverständnis durch eine gesonderte Erklärung, in der der Kunde
eindeutig angibt, sich g ... mehr
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Von Dieter Nennen,
vor 1460 Tagen www.nennen.de
Durch AAAAA vor der eigentlichen
Unternehmensbezeichnung die Nr.1 im Branchenverzeichnis? Die etablierte
Rufnummer des Konkurrenten als 0800-Nummer? Eine zum Verwechseln ähnliche
Telefonnummer? Mit solchen und ähnlichen Tricks müssen sich die Gerichte
befassen.
... mehr
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Von Dieter Nennen,
vor 1467 Tagen www.nennen.de
Markt-, Medien- und Sozialforschung liefern wichtige
Erkenntnisse für Wirtschaft und Gesellschaft. Wissenschaft und Forschung sind
grundgesetzlich geschützt. Dürfen Markt- und Meinungsforscher aber - ohne
vorheriges Einverständnis - zum Telefon greifen oder Faxe bzw. Mails verschicken? ... mehr
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Von Dieter Nennen,
vor 1471 Tagen
Mit Urteil vom 22. November 2007 bestätigt der BGH, dass
Personalberater Mitarbeiter zur Abwerbung am Arbeitsplatz anrufen
dürfen. Der Telefonanruf muss sich aber auf das für eine erste
Kontaktaufnahme Notwendige beschränken.
Das
Geschäft der Personalberater boomt. In vielen Bereichen fehlen ... mehr
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Von Dieter Nennen,
vor 1488 Tagen
Foto & Video, Notebooks ohne 19 % Mehrwertsteuer. Nur heute 3.
Januar! Alles Abholpreise. Erkennt der Verbraucher, dass die
Preisnachlässe nur für vorrätige Geräte gelten nicht aber für solche,
die erst zu bestellen sind? Die Gerichte entscheiden unterschiedlich.
Nach
den Vorschriften des G ... mehr
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Von Dieter Nennen,
vor 1591 Tagen
Die Bilder sind bezahlt. Ich
kann damit machen, was ich will! eine alltägliche Formel, ein Trugschluss
mit weit reichenden Folgen. Wer sein Foto im Netz nutzen möchte, etwa im Rahmen
der Unternehmens- oder Agenturpräsenz, sollte sich die Rechte schriftlich einräumen
lassen.
Kaum ein Weba ... mehr
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